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Energie- und Umweltmanagement

Alle Auflagen die sich aus dem, am 14.11.2023 in Kraft getretenen, Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) ergeben sind erfüllt. So war die AGL gemäß § 8, Absatz 1 vom EnEfG verpflichtet ein betriebliches Energie- oder Umweltmanagementsystem zu implementieren. Betroffene Unternehmen mussten ihrer Pflicht innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des EnEfGs nachkommen. Diese Frist endete nach § 8, Absatz 2 des EnEfG dementsprechend am 18.07.2025. Vor diesem Hintergrund hat die AGL ein systematisches Energiemanagement aufgebaut, welches sich an den Vorgaben der DIN EN ISO 50001 orientiert. In diesem Zuge werden sämtliche Energieverbräuche systematisch erfasst, Energieeffizienzpotentiale identifiziert und Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung verabschiedet und jährlich kontrolliert.

Das Audit durch eine unabhängige Prüfungsstelle zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 hat im Juni 2025 stattgefunden.

Die Energiepolitik der AGL zielt darauf ab, eine nachhaltige, sichere und wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung zu gewährleisten. Dafür hat sich die AGL verpflichtet das Energiemanagementsystem aufzubauen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, um so mithilfe der Ziele und Energieziele eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz zu erreichen. Die Energieziele und Aktionspläne orientieren sich an den Ergebnissen der energetischen Bewertung. Die AGL hat sich dazu verpflichtet im Sinne des Energiemanagementsystems Informationen und erforderliche Ressourcen zum Erreichen der Ziele und Energieziele bereitzustellen. Geltende rechtliche Anforderungen, im Zusammenhang mit Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch werden eingehalten. Bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen sowie den auslegungsbezogenen
Tätigkeiten wird Wert auf das Kriterium der Energieeffizienz gelegt. Es wird eine ständige Verbesserung der energiebezogenen Leistung angestrebt.

Mit der Zertifizierung des Enerergie- und Umweltmanagementsystems, der regelmäßigen Veröffentlichung des Umweltberichtes, als auch der Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichtes, gemäß den Vorgaben des Deutschen-Nachhaltigkeits-Kodex, werden somit alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine korrekte und transparente Veröffentlichung unser Umwelt- und Energiebilanz, sowie unserer Zielsetzungen zur Optimierung unserer Prozesse erfüllt.

„Auch wenn die Bundesregierung aktuell eine Reform des Energieeffizienzgesetztes mit dem Ziel plant das Gesetz stärker an EU-Vorgaben auszurichten und gleichzeitig bürokratische Belastungen zu verringern, in dem der Schwellenwert von derzeit 7,5 GWh auf EU-Niveau mit ca. 23,6 GWh erhöht werden soll, so wird zukünftig höchstwahrscheinlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verpflichtend und auch die KARL sieht für uns ab 2028 eine entsprechende Verpflichtung vor. Mit der jetzt erstmals erfolgten Zertifizierung unseres Energiemanagements ist eine hervorragende Basis für unsere Planungen geschaffen, auch wenn die Verpflichtung zur Führung eines Energiemanagementsystems für uns zukünftig doch entfallen sollte bleibt die inhaltliche Arbeit unseres Energiemanagements unverändert.“ Lars Strehse, Geschäftsführer der AGL GmbH