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neue europaweite Regelungen für die Abwasserbranche [Quelle: AGL]

Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) veröffentlicht

Am 12.12.2024 wurde die Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtline tritt somit am 01. Januar 2025 in Kraft und muss bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht überführt werden. Die Abwasserbranche steht damit vor enormen Veränderungen im nächsten Jahrzehnt.

Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) wird für die kommunale Abwasserwirtschaft nach über 30 Jahren einen neuen rechtlichen
Rahmen festlegen. Die Vorgaben stellen für die Abwasserentsorger eine große Herausforderung dar, weil sie zahlreiche neue Vorgaben in neuen Regelungsfeldern beinhaltet. Die Richtlinie legt fest, dass die Nährstoffeinträge in Gewässer über verschärfte Grenzwerte für die Einleitung von Stickstoff und Phosphor aus Kläranlagen weiter reduziert werden sollen. Neu eingeführt werden Vorgaben für die Reduzierung spezieller Spurenstoffe (Mikroschadstoffe) und damit verbundene Anforderungen für die erweitere (vierte) Reinigungsstufe auf Kläranlagen. Der Ausbau soll zeitlich gestaffelt bis 2045 erfolgen. „Die Großkläranlage Lüneburg gehört von Ihrer Ausbaugröße und Auslastung her zur Anlagengruppe der 100 größten Anlagen der rund 3.000 öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen in Deutschland, so dass wir aktuell davon ausgehen müssen eine solche neue Anlage im Zeitraum 2033 bis 2035 in Betrieb nehmen zu müssen“, so der Geschäftsführer der AGL Lars Strehse.

Verknüpft ist dies mit der Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung auf Pharma- und Kosmetikprodukte, durch die die Hersteller an den Kosten der Viertbehandlung maßgeblich beteiligt werden. Vorgesehen ist auch, dass der Abwassersektor insgesamt bis 2045 als nationales Ziel die Energieneutralität erreichen soll. „Dieses Ziel erreicht die AGL bereits seit vielen Jahren mit dem Betrieb des eigenen Blockheizkraftwerkes (BHKW), in dem das im Abwasserreinigungsprozess entstehende Klärgas zur Wärme- und Stromproduktion genutzt wird. Seit vielen Jahren speisen wir Strom in das Netz ein und können unseren eigenen Wärmebedarf decken“, so der Geschäftsführer der AGL Lars Strehse. Die neue Richtlinie verpflichtet zudem alle Kläranlagen über 100.000 EW dazu, bis 2033 integrierte Abwassermanagementpläne aufzustellen. Die Pläne sollen insbesondere die Einleitungen von Abwasser in die Umwelt reduzieren. Deutschland hat nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 01. Januar 2025 somit bis zum 31. Juli 2027 Zeit die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Was ändert sich somit im Wesentlichen für die Abwasserbetriebe ?

  • Regenwasser aus Siedlungsabfluss, also Niederschlag auf Straßen und Dächern, wird formell Abwasser
  • es sind integrierte Pläne zur Abwasserbewirtschaftung aufzustellen und fortzuschreiben
  • es müssen zukünftig Mikroschadstoffe eliminiert werden (4. Reinigungsstufe)
  • es besteht eine Verpflichtung zur Energieoptimierung
  • es sollen höhere Wirkungsgrade zur Entfernung von Phosphor und Stickstoff erzielt werden
  • die Kläranlagen sollen eine hygenische Überwachung (Viren, Bakterien) realisieren
  • es besteht die Verpflichtung zur Wasserwiederverwendung, z.B. zur Verwendung in der Landwirtschaft, insofern dieses wirtschaftlich zu vertreten ist

„Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL, nimmt zudem die Hersteller von Produkten mit problematischen Stoffen in die Pflicht, die mit den bisherigen Verfahren der Abwasserreinigung nicht eliminiert werden können. Die Chemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie soll sich zukünftig mit 80 % an den Kosten zum Ausbau und Betrieb von 4. Reinigungsstufen beteiligen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sollte daher keinesfalls eine Änderung dieser Vorgabe erfolgen. Der Gebührenzahlende sollte keinesfalls alleinig für den zusätzlich erforderlichen Aufwand aufkommen. Eine gerechte Kostenverteilung für die 4. Reinigungsstufe ist daher unbedingt notwendig. Die mit der KARL getroffene Festlegung der Kofinanzierung durch die Industrie schafft die finanzielle Basis zur Implementierung dieser neuen Reinigungsstufe und schafft hoffentlich Anreize für die Hersteller weniger Mikroschadstoffe in die Umwelt zu bringen und stattdeseen in die Entwicklung von biologisch abbaubaren Produkten zu investieren. Wir begrüßen diesen Ansatz“, so der Geschäftsführer der AGL Lars Strehse.

download: EU-Kommunalabwasserrichtline (KARL)

download: Positionspapier VERBAND KOMMUNALER UNTERNEHMEN e.V. (VKU)