Am 05.11.2024 hat die Europäische Kommission die Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Die Richtline ist somit bis 2027 in nationales Recht unzusetzen. Die Abwasserbranche steht damit vor enormen Veränderungen im nächsten Jahrzehnt.
Was ändert sich im Wesentlichen für die Abwasserbetriebe ?
- Regenwasser aus Siedlungsabfluss, also Niederschlag auf Straßen und Dächern, wird formell Abwasser
- es sind integrierte Pläne zur Abwasserbewirtschaftung aufzustellen und fortzuschreiben
- es müssen zukünftig Mikroschadstoffe eliminiert werden (4. Reinigungsstufe)
- es besteht eine Verpflichtung zur Energieoptimierung
- es sollen höhere Wirkungsgrade zur Entfernung von Phosphor und Stickstoff erzielt werden
- die Kläranlagen sollen eine hygenische Überwachung (Viren, Bakterien) realisieren
- es besteht die Verpflichtung zur Wasserwiederverwendung, z.B. zur Verwendung in der Landwirtschaft, insofern dieses wirtschaftlich zu vertreten ist
„Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL, nimmt zudem die Hersteller von Produkten mit problematischen Stoffen in die Pflicht, die mit den bisherigen Verfahren der Abwasserreinigung nicht eliminiert werden können. Die Chemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie soll sich zukünftig mit 80 % an den Kosten zum Ausbau und Betrieb von 4. Reinigungsstufen beteiligen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sollte daher keinesfalls eine Änderung dieser Vorgabe erfolgen. Der Gebührenzahlende sollte keinesfalls alleinig für den zusätzlich erforderlichen Aufwand aufkommen. Eine gerechte Kostenverteilung für die 4. Reinigungsstufe ist daher unbedingt notwendig. Die mit der KARL getroffene Festlegung der Kofinanzierung durch die Industrie schafft die fianzielle Basis zur Implementierung dieser neuen Reinigungsstufe und schafft hoffentlich Anreize für die Hersteller weniger Mikroschadstoffe in die Umwelt zu bringen und stattdeseen in die Entwicklung von biologisch abbaubaren Produkten zu investieren. Wir begrüßen diesen Ansatz“, so der Geschäftsführer der AGL Lars Strehse.