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Winterdienst

Sobald es schneit, stellt sich vielen Anwohner*innen die Frage, wie das noch genau ist mit den Eis- und Schneeräumpflichten.

Der winterliche Räumdienst auf öffentlichen Straßen, Rad- und Fußwegen, sowie Plätzen wird von der AGL geleistet, aber auch alle Anwohner*innen stehen in der Pflicht Schnee und Eis von den Wegen zu räumen.

Ausführliche Informationen zu den Anwohner*innenpflichten findest Du hier:

Winterdienst und Anwohner*innenpflichten

Weitere Hintergrundinformationen zum Winterdienst der AGL findest Du hier:

Winterdienst der AGL –  Fragen und Antworten